Wohnanteil einfach erklärt
Was der Mindestwohnanteil ist, welche Zonen betroffen sind und wann eine Wohnung herausfällt.
«Wohnanteil» ist der Schlüsselbegriff des neuen Verbots. Wer ihn versteht, weiss, ob die eigene Wohnung betroffen ist.
Was ist der Mindestwohnanteil?
Die Bau- und Zonenordnung (BZO) legt für viele Zonen fest, welcher Anteil der Geschossfläche dem dauerhaften Wohnen dienen muss. Ziel ist, bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu erhalten. In den meisten Wohnzonen liegt dieser Anteil bei über 50 %.
Welche Zonen sind betroffen?
Wohnzone (W2–W5)
Reine Wohngebiete mit hohem Mindestwohnanteil. Hier greift das Verbot am deutlichsten.
Kernzone (K)
Altstadt und historische Ortskerne mit Mischnutzung und Wohnpflicht — Einzelfall prüfen.
Quartiererhaltungszone (QI–QIII)
Schützt gewachsene Quartiere und deren Wohnanteil. Kurzzeitvermietung fällt unter das Verbot.
Zentrumszone (Z5–Z7)
Gemischte Nutzung ohne strengen Mindestwohnanteil. Meist nicht betroffen.
Industrie-/Gewerbezone
Keine Wohnnutzung vorgesehen — das Verbot ist hier nicht einschlägig.
Wann fällt eine Wohnung aus dem Wohnanteil?
Entscheidend ist eine kumulative Bedingung. Eine Wohnung zählt nur dann nicht mehr als Wohnen, wenn beide Punkte zutreffen:
- Sie wird regelmässig befristet für unter einem Jahr vermietet, UND
- es wohnt keine Person mit angemeldetem Hauptwohnsitz darin.
Ist nur eine Bedingung erfüllt — etwa weil der Mieter seinen Hauptwohnsitz anmeldet — bleibt es Wohnen im Sinne des Wohnanteils. Genau hier setzt die rechtskonforme Lösung an.
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