Ist Airbnb in Zürich verboten?
Kurz gesagt: Es kommt auf die Zone und die Nutzung an. Wann Kurzzeitvermietung über Airbnb in Zürich zulässig ist — und wann nicht.
«Ist Airbnb in Zürich jetzt verboten?» — diese Frage hören wir seit dem Bundesgerichtsurteil oft. Die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Entscheidend sind zwei Dinge: in welcher Zone Ihre Wohnung liegt und wie Sie sie nutzen.
Die kurze Antwort
Airbnb ist in Zürich nicht generell verboten. Eingeschränkt wird gezielt die kurzfristige, möblierte Vermietung von Wohnungen, die im geschützten Wohnanteil liegen und nicht mehr dem echten Wohnen dienen. Ob Ihre Vermietung betroffen ist, hängt von der Zone und der Art der Nutzung ab.
Worauf es ankommt: Zone und Nutzung
Grundlage sind das Bundesgerichtsurteil 1C_401/2024 und die Bau- und Zonenordnung (BZO Art. 6/40). Eine Wohnung fällt nur dann aus dem Wohnanteil — und ist damit für Kurzzeitvermietung eingeschränkt —, wenn beides zusammenkommt: Sie wird regelmässig befristet für unter einem Jahr vermietet UND es ist niemand mit Hauptwohnsitz dort angemeldet.
«Befristet vermietete Zweitwohnungen dürfen vom Mindestwohnanteil ausgeschlossen werden.»
Bundesgericht · Urteil 1C_401/2024
Wann Airbnb in Zürich weiterhin zulässig ist
- Sie vermieten gelegentlich Ihre eigene Wohnung, in der Sie mit Hauptwohnsitz angemeldet sind (z. B. während Ferienabwesenheit oder ein einzelnes Zimmer) — es wohnt weiterhin jemand mit Hauptwohnsitz dort.
- Ihre Wohnung liegt in einer Zentrumszone (Z5–Z7) oder einer Zone ohne Mindestwohnanteil — dort gilt die Einschränkung in der Regel nicht.
- Es handelt sich um echtes Beherbergungsgewerbe (Hotel, Aparthotel) mit entsprechender Bewilligung — ein anderer rechtlicher Rahmen.
Wann es problematisch wird
- Eine Zweit- oder Renditewohnung wird dauerhaft und rollierend kurzzeitig vermietet, ohne dass jemand mit Hauptwohnsitz dort lebt …
- … und die Wohnung liegt in einer Zone mit Mindestwohnanteil (Wohn-, Kern- oder Quartiererhaltungszone).
- Dann fällt die Einheit aus dem Wohnanteil — genau das ist neu eingeschränkt. Es gilt kein Bestandesschutz; der Vollzug beginnt im Herbst 2026.
So prüfen Sie Ihre Adresse
Die Zone ist der erste Filter. Mit unserem Adress-Check sehen Sie in Sekunden, ob Ihre Adresse in einer Zone mit Mindestwohnanteil liegt. Das Ergebnis ist indikativ — massgeblich bleiben der parzellengenaue Wohnanteil und die konkrete Nutzung.
Die rechtskonforme Alternative
Wenn sich Kurzzeitvermietung in Ihrer Zone nicht mehr lohnt, ist langfristiges Wohnen der sichere Weg. Room Estate übernimmt betroffene Wohnungen mit einem normalen, langfristigen Wohnmietvertrag — verlässliche Einnahmen, kein Leerstandsrisiko, und die Wohnung bleibt rechtskonform im Wohnanteil.
Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Neben dem Wohnanteil können weitere Regeln gelten (z. B. Bewilligungen, miet- und steuerrechtliche Punkte) — im Zweifel lohnt sich eine Prüfung des Einzelfalls.
Ist Ihre Adresse betroffen?
Prüfen Sie Zone und Verbot in 30 Sekunden — oder sprechen Sie direkt mit uns.