Business Apartments in Zürich verboten? So bleiben Sie rechtskonform.
Das Bundesgericht hat das Teilverbot bestätigt — ab Herbst 2026 gilt es. Liegen Ihre möblierten Wohnungen im Wohnanteil, müssen sie zurück in langfristiges Wohnen. Room Estate übernimmt sie — langfristig und verlässlich.
Ist meine Adresse betroffen?
Wählen Sie PLZ, Strasse und Hausnummer — wir zeigen die Zone und ob das Verbot greift.
Indikativ. Die Zone legt den Wohnanteil nahe; der parzellengenaue Anteil erfordert den BZO-Wohnanteilplan und eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Drei Fakten, die zählen.
Das Bundesgericht hat entschieden
Zürich darf befristet vermietete Zweitwohnungen vom Mindestwohnanteil ausschliessen.
Durchsetzung ab Herbst 2026
Neue Nutzung als Business Apartment wird melde- und baugesuchspflichtig — auch ohne baulichen Umbau.
Kein Bestandesschutz
Bei kommerzieller Kurzzeitvermietung greift kein Bestandesschutz. Bestehende Einheiten müssen zurück in langfristiges Wohnen.
Betreiber oder Eigentümer — beide müssen handeln.
Betreiber
Sie betreiben möblierte Kurzzeitvermietung im Wohnanteil? Dann steht ein erzwungener Rückbau an — ohne Bestandesschutz.
Weiterlesen →Für EigentümerEigentümer
Ihre Wohnung wird von einer Verwaltung kurzzeitig vermietet? Das rechtliche Risiko liegt bei Ihnen als Eigentümer.
Weiterlesen →Aus nicht mehr zulässiger Kurzzeitvermietung wird wieder echtes, langfristiges Wohnen.
Room Estate mietet Ihre Wohnungen mit einem ganz normalen Wohnmietvertrag – langfristig und als stabiler, verlässlicher Mieter über viele Jahre. Sie haben kein Leerstandsrisiko und keinen Aufwand: Aus Kurzzeitvermietung wird wieder echtes Wohnen.
Jetzt Kontakt aufnehmenWarum Room Estate rechtskonform ist
Weil die Wohnung weiterhin als echter Wohnraum genutzt wird, bleibt sie im Einklang mit der neuen Zürcher Regelung.
Business Apartment
- Kurzzeit, möbliert
- Kein Hauptwohnsitz
- Entzieht Wohnraum dem Wohnanteil
- Neu eingeschränkt im Wohnanteil
Room Estate
- Möbliert, aber mit echtem Mietvertrag
- Mieter melden Hauptwohnsitz an
- Mietdauer ab 3 Monaten, unbefristet
- Erprobt & auf Konformität ausgelegt seit 2014
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Das Modell ist auf Konformität mit der Wohnnutzung ausgelegt; massgebend bleibt die Prüfung des Einzelfalls.
Vertiefende Artikel zum Urteil, den betroffenen Zonen und der rechtskonformen Lösung.
Was ist passiert?
Das Bundesgerichtsurteil 1C_401/2024, der Mindestwohnanteil und was rechtlich neu gilt — im Detail.
Weiterlesen →Airbnb verboten?
Kurz gesagt: Es kommt auf die Zone und die Nutzung an. Wann Kurzzeitvermietung über Airbnb in Zürich zulässig ist — und wann nicht.
Weiterlesen →Für Betreiber
Erzwungener Rückbau im Wohnanteil, Deklarationspflicht, kein Bestandesschutz — und welche Optionen bleiben.
Weiterlesen →Für Eigentümer
Viele Eigentümer wissen nicht, dass ihre Wohnung kurzzeitig vermietet wird — und tragen das rechtliche Risiko.
Weiterlesen →Wohnanteil erklärt
Was der Mindestwohnanteil ist, welche Zonen betroffen sind und wann eine Wohnung herausfällt.
Weiterlesen →Rechtskonforme Lösung
Wie das Modell von Room Estate aus einer unzulässigen Kurzzeitvermietung echtes, langfristiges Wohnen macht.
Weiterlesen →Verlässlich. Planbar. Schweizweit etabliert.
Der grösste Coliving-Anbieter der Schweiz übernimmt Ihre Einheiten — mit der Erfahrung aus über einem Jahrzehnt.
Anfrage senden
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung — unverbindlich und vertraulich.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind der parzellengenaue Wohnanteil (BZO-Wohnanteilplan) und eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Danke — Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innert 1–2 Arbeitstagen.
Mehr über Room Estate ↗